Informationen zum schrankenfreien Parken

Einfahren

Dank der schrankenfreien Einfahrt können Sie direkt und ohne Anhalten einfahren.

Ihr Kennzeichen wird datenschutzkonform gescannt. Der Parkvorgang beginnt automatisch.

Parken

Wählen Sie einen der freien Parkplätze.

Bitte merken Sie sich Ihr Kfz-Kennzeichen, Sie müssen kein separates Parkticket ziehen.

Schrankenfreies Parken:
Kein Parkticket, nur Kfz-Kennzeichen nötig.

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Bitte bezahlen Sie Ihren Parkvorgang.

  1. am Automaten mit Karte/ Münzen oder
  2. mit der EasyPark-App (Download Link) oder
  3.  online via QR Code

Geben Sie dazu einfach Ihr Kennzeichen ein und bezahlen Sie das Parkentgelt.

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Parkvorgang bezahlt?

Einfach losfahren - Ihr Kennzeichen wird bei der Ausfahrt automatisch gelesen und der Parkvorgang gilt als abgeschlossen.

Bitte fahren Sie innerhalb von 15 Minuten nach dem Bezahlvorgang von der Parkfläche

Sie haben Fragen oder ein anderes Anliegen?

Unser Kundenservice steht Ihnen gern zur Verfügung:

+49 89 277 829 950 (Mo-So: 6:00 Uhr - 22:00 Uhr)

www.mh-parkservice.de

Zahlungsaufforderung erhalten?

Bitte wenden Sie sich an: 089 277 829 9 51 (Mo-Fr: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr)

Häufig gestellte Fragen:

Wie funktioniert das Parken ohne Schranken?

Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jeder- zeit eingehalten.
Kommt es zu einer Überschreitung der Höchstparkdauer, oder wird die Parkfläche ohne Bezahlung verlassen, können durch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalterdaten beantragt werden, um eine Nachverfolgung des Verstoßes einzuleiten.

Ist es rechtens, dass Kennzeichenscans bei der Ein- und Ausfahrt vorgenommen werden?

Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng innerhalb der Zweckmäßigkeit und den Rechtfertigungsgrün- den auf privatem Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor Einfahrt auf die Fläche für Sie einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen ausschließlich der Ermittlung der Parkdauer.

Zweck der Kennzeichenerkennung

Die Kfz-Kennzeichen werden bei Ein- und Ausfahrt zur Ermittlung der Nutzungsdauer, zur Feststellung einer Parkberechtigung, zur Abrechnung der angefallenen Parkentgelte, für eine etwaige Halterermittlung bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie zum Zwecke der Verfolgung etwaiger Zahlungs-, Schadenersatz-, Besitzschutz-, Unterlassungsansprüche automatisiert erfasst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.

Hinweise zum Datenschutz

1. Name und Kontaktdaten: Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts für die vorgenommenen Datenverarbeitungen ist die Mobility Hub Parkservice GmbH („MHP GmbH“), Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, Tel.: +49 892778299 50, support@mh-parkservice.de, www.mh-parkservice.de.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Den Datenschutzbeauftragten der MHP GmbH erreichen Sie unter Telefon: +49 892778299 50, E-Mail: datenschutz@mh-parkservivce.de.

3. Datenkategorien/Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Im Rahmen der Nutzung der Parkflächen werden folgende Daten automatisiert erfasst: Kfz-Kennzeichen einschließlich Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs, Ein-/Ausfahrzeit, Datum und Ortsstempel, Höhe und Zahlungsmethode des Parkentgelts. Die Verarbeitung der erhobenen Daten ist zur Wahrung berechtigter Interessen der Parteien am Betrieb der Parkfläche und den damit zusammenhängenden branchenüblichen Verwaltungstätigkeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie zur vertragsgemäßen Abwicklung der zu erbringenden Leistungen gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (z.B. Ermittlung und Abrechnung des Parkentgelts, Abgleich auf hinterlegte Parkberechtigungen, Abgleich auf Zahlungen per App, Abgleich auf Zahlung via Online-Portal, Ermittlung der Einhaltung der zulässigen Höchstparkdauer oder Freiparkdauer bzw. Karenzzeit) erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern/Herkunft der Daten: Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden zusätzlich alle für die rechtliche Verfolgung des Verstoßes, insbesondere der Beitreibung einer verwirkten Vertragsstrafe und/oder Geltendmachung von Besitz- und Eigentumsschutzrechten („Nachverfolgung“) relevanten personenbezogenen Daten des Fahrzeughalters sowie des Fahrers des Fahrzeugs verarbeitet. Halterbezogene Daten (insbesondere Name und Adresse) werden unter Weiterleitung des Kennzeichens beim Kraftfahrt-Bundesamt oder ausländischen Auskunftstellen abgefragt („Halterabfrage“). Daten des Fahrers werden gegebenenfalls über den ermittelten Fahrzeughalter angefordert und zu den vorgenannten Zwecken auch an Dritte weitergegeben (z.B. Rechtsanwälte).

Zum technischen Betrieb der Parkraumtechnik und -software sowie zur Durchführung der Nachverfolgung von Verstößen gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden Daten durch die MHP GmbH und deren Auftragnehmer verarbeitet (Peter Park System GmbH (Betrieb Parkraumtechnik und -software) und Amazon Webservices EMEA SARL (Datenspeicherung)). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Vertragsdurchführung erfolgt, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Verfolgung der berechtigten Interessen an der Wahrung der Besitz- und Eigentumsrechte der MHP GmbH sowie Dritter und deren berechtigten Interesse an der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Parkflächen.

5. Löschung: Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Abwicklung aller bestehenden Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der Parkfläche und nach Ablauf aller gesetzlichen Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen gelöscht. Liegt kein Verstoß gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Parkfläche vor, verlässt der Benutzer die Parkfläche innerhalb der ab der Einfahrt geltenden Karenzzeit, werden die Daten der Benutzer 48 Stunden nach Ausfahrt von der Parkfläche automatisiert gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

6. Hinweise auf Betroffenenrechte: Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (einschließlich Recht auf Kopie) sowie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten, Widerspruch und Datenübertragbarkeit haben. Sind Sie der Ansicht, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Für den Geschäftssitz der MHP GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist das BayLDA, Promenade 18, 91522 Ansbach, www.lda.bayern.de.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten: Die Bereitstellung Ihrer Daten ist nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vertraglich vorgesehen oder für den Vertragsschluss erforderlich. Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten wäre die Durchführung des zugrunde liegenden Schuldverhältnisses und unserer Leistungen nicht möglich. Wir verwenden Ihre Daten jedoch nicht im Rahmen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.

Allgemeine Nutzungsbedingungen (,,ANB”)

1. Vertragsschluss: Mit der Bereitstellung der durch die Beschilderung gekennzeichneten privaten Parkraumeinrichtung (im Weiteren: „Parkfläche“) wird dem Nutzer der Abschluss eines Parkvertrages nach Maßgabe dieser ANB angeboten. Mit Einfahrt auf die Parkfläche nimmt der Nutzer das Angebot an und akzeptiert die Geltung dieser ANB einschließlich etwaiger durch die Beschilderung ausgewiesenen Parktarife, der Regelungen zur Nutzung der Parkfläche wie z.B. eine etwaige Höchstparkdauer oder Karenzzeit bzw. Freiparkdauer.

2. Vertragsparteien: Vertragspartei des Nutzers ist die Mobility Hub Parkservice GmbH, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald (im Weiteren auch: „Vermieter“).

3. Leistungen des Vermieters: Der Parkvertrag begründet keinen Anspruch des Nutzers gegenüber dem Vermieter auf Bereitstellung eines Stellplatzes, auch nicht während der auf der Beschilderung angegebenen Öffnungszeiten der Parkfläche. Dem Nutzer wird durch den Parkvertrag während den Öffnungszeiten nur das Recht gewährt, einen freien Stellplatz nach Maßgabe dieser ANB zu nutzen, soweit dieser nicht durch eine entsprechende Kennzeichnung für Dritte reserviert bzw. diesen vorbehalten sind (z.B. Dauermieter, Anlieferung, Behindertenstellplätze etc.). Der Vermieter schuldet auch keine Leistungen, welche über die Überlassung eines freien Stellplatzes hinausgehen (insbesondere keine Überwachung, Bewachung, Verwahrung und keine Gewährung von Versicherungsschutz des eingestellten Fahrzeuges). Durch den Vermieter werden keinerlei Obhutspflichten übernommen. Auf der Parkfläche erfolgt Winterdienst, insbesondere Räumen und Streuen, nur eingeschränkt. Der Vermieter ist befugt, die Parkfläche bei extremer Schnee- und Eisglätte auch während der Öffnungszeiten ganz oder teilweise abzusperren. Die für die Parkfläche geltenden Regelungen, wie insbesondere die Freiparkdauer, geltenden Parktarife bzw. das sich an der Parkdauer ausrichtende Parkentgelt ist an den Einfahrten sowie an den Kassenautomaten (sofern vorhanden) ersichtlich.

4. Allgemeine Nutzungsregelungen: Mit Einfahrt auf die Parkfläche hat der Nutzer sein Fahrzeug unverzüglich auf einen freien Stellplatz abzustellen, soweit dieser nicht durch eine entsprechende Kennzeichnung für Dritte reserviert bzw. diesen vorbehalten ist. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur während den Öffnungszeiten und innerhalb der markierten, bzw. anderweitig gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Sind keine ersichtlichen Stellplatzmarkierungen vorhanden, ist das Fahrzeug so abzustellen, dass eine Behinderung und/oder Gefährdung anderer Nutzer ausgeschlossen ist. Der Nutzer hat dabei etwaige Weisungen des Personals des Vermieters Folge zu leisten. Sofern vorhanden, hat der Nutzer die automatische Verkehrsführung, Verkehrs- und Hinweisschilder und gegebene Richtlinien zu beachten. Bei der Teilnahme am Verkehrsgeschehen auf der Parkfläche, insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt, der Teilnahme am Stellplatzsuchverkehr und dem Parkvorgang, hat der Nutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, entsprechend den Regelungen der StVO, eigenverantwortlich zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn Mitarbeiter des Vermieters dem Nutzer mit Hinweisen behilflich sind. Die Regelungen der StVO zur Parkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte finden keine Anwendung. Dem Nutzer ist es untersagt, Fahrzeuge ohne Haftpflichtversicherung, ohne eine gültige amtliche Prüfplakette (z.B. HU, TÜV), ohne ein amtliches Kennzeichen (siehe insbesondere § 19 StVZO, § 23 FZV), sowie mit Beschädigungen, die zum Verlust von Kraft- oder Schmierstoffen fuhren können oder anderen Mängeln, welche den Betrieb der Parkfläche gefährden, einzufahren und abzustellen. Der Nutzer ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug verkehrsüblich zu sichern und sorgfältig abzuschließen. Der Aufenthalt des Nutzers auf der Parkfläche ist auf die Zeit des reinen Einstell- und Abholvorgangs inkl. des ggf. zu erfolgenden Zahlungsvorgangs zu beschränken. Ein Verweilen auf der Parkfläche darüber hinaus ist nicht gestattet. Auf der Parkfläche sind das Rauchen und die Verwendung von Feuer, außer innerhalb der hierfür ausdrücklich gekennzeichneten Bereiche, nicht gestattet.

5. Entfernung des Fahrzeugs durch den Vermieter: Bei Vorliegen besonderer Umstände, nach denen das Abstellen des Fahrzeugs eines Nutzers auf der Parkfläche für den Vermieter unzumutbar ist, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Fahrzeug von der Parkfläche auf Kosten und Gefahr des Nutzers entfernen zu lassen, insbesondere, wenn (a) vom Fahrzeug eine konkrete Gefahr ausgeht, z.B. durch akuten oder drohenden Verlust von Kraft- oder Schmierstoffen, (b) das Fahrzeug aus sonstigen Gründen den Betrieb der Parkfläche, die Umwelt oder Rechtsgüter Dritter gefährdet; (c) das Fahrzeug des Nutzers ohne gültige Fahrzeugzulassung abgestellt wird, (d) das Fahrzeug widerrechtlich, behindernd, auf als reserviert markierten Stellplätzen oder unter einem sonstigen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen diese ANB abgestellt wird.

6. Automatisierte Messung der Nutzung- und Parkdauer, Abrechnung eines etwaigen Parkentgelts, Detektion der Parkflächennutzung: Nur Ermittlung, ob und wann Fahrzeuge ein- und ausfahren, wird insbesondere ein kamerabasiertes Kennzeichenerkennungssystem an den Zufahrten genutzt. Hierbei wird sowohl bei Einfahrt in als auch bei Ausfahrt aus der Parkfläche die Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs erfasst und hieraus das Kfz-Kennzeichen des Nutzers ausgelesen und einschließlich Uhrzeit, Datum und Ort gespeichert. Zur Berechnung und Abrechnung eines etwaigen Parkentgelts wird die tatsächliche Nutzungsdauer der Parkfläche ab der erfassten Einfahrtzeit ermittelt. Zur Kontrolle der Zahlung bzw. des Vorliegens einer gültigen Parkberechtigung wie z.B. eine Dauerparkberechtigung wird die tatsächliche Nutzungsdauer der Parkfläche zwischen Ein- und Ausfahrtzeit automatisiert ermittelt und mit den auf das amtliche Kfz-Kennzeichen lautenden Transaktion abgeglichen. Bei entgeltlichem Parken gelten die ersten 15 Minuten ab Einfahrt in die Parkfläche als Karenzzeit. Nach Abschluss der Zahlung hat der Nutzer das Fahrzeug binnen maximal 15 Minuten von der Parkfläche zu entfernen.

7. Kosten
7.1. Parkentgelt: Die Nutzung der Parkfläche ist entgeltlich bzw. auf Nutzerkreise eingeschränkt, gemäß den auf der Beschilderung der Parkfläche entsprechend ausgewiesenen Parktarifen und Regelungen.
7.2. Abrechnung: Die Abrechnung eines etwaigen Parkentgelts erfolgt nach der tatsächlichen Parkdauer gemäß den laut Beschilderung gültigen Tarifen.

7.3. Zahlung: Das Parkentgelt ist per Angabe des amtlicheen Kfz-Kennzeichen des eingestellten Fahrzeugs am Kassenautomaten zu bezahlen. Alternativ - soweit vorhanden - kann die Bezahlung des Parkentgelts auch mittels der auf der aushängenden Hinweisbeschilderung ausgewiesenen Smartphone-Applikation (im Weiteren: „App“) entrichtet werden. Hierfür muss der Parkvorgang in der App unmittelbar nach Einfahrt auf die Parkfläche gestartet werden und unmittelbar vor oder nach Ausfahrt aus der Parkfläche wieder gestoppt werden. Alternativ - soweit vorhanden und ausgewiesen - kann die Bezahlung des Parkentgelts auch bis zu 24 Stunden nach Ausfahrt mittels dem auf der aushängenden Hinweisbeschilderung ausgewiesenen Online-Portal gezahlt werden.

7.4. Buchung einer Parkberechtigung zur mehrfachen Nutzung (Dauerparkberechtigung): Die Buchung der Dauerparkberechtigung, sofern verfügbar, hat vor oder unmittelbar nach der Einfahrt auf die Parkfläche am Kassenautomaten, oder sofern verfügbar, mittels der auf der aushängenden Hinweisbeschilderung ausgewiesenen Smartphone-Applikation, zu erfolgen. Die Dauerparkberechtigung berechtigt zu beliebig vielen Parkvorgängen während der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung. Die Gültigkeitsdauer bezieht sich auf Kalendertage (24 Stunden pro Tag) und endet mit Ablauf der letzten Minute des gebuchten Zeitraums, sofern nicht anderweitig ausgewiesen.

7.5. Gesetzliche Abgaben: Im Parkentgelt ist jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

8. Vertragsstrafe bei Verstößen
8.1. Parkverstoß: „Parkverstoß” bezeichnet (a) die Ausfahrt aus der Parkfläche ohne vorheriges Bezahlen, oder (soweit als Zahlungsmöglichkeit vorhanden) ohne nachträgliches Bezahlen des Parkentgelts innerhalb von 24 Stunden; (b) die Überschreitung der bereits bezahlten Parkzeit um mehr als die ausgewiesene Zeit zur Entfernung des Fahrzeuges, oder Überschreiten einer eingeräumten Karenzzeit oder (c) die Überschreitung der auf der Beschilderung ausgewiesenen Höchstparkdauer (sofern vorhanden), oder (d) die regelwidrige Mehrfachnutzung der Parkfläche innerhalb der Freiparkdauer, oder (e) jeden sonstigen Verstoß gegen die Regelungen dieser ANB. Im Fall eines Parkverstoßes wird eine angemessene Vertragsstrafe gegen den Nutzer erhoben:

  •  für Fahrzeuge bis 3,5 t: in Höhe des auf der Hinweisbeschilderungunter der Rubrik „bei Verstoß” ausgewiesenen Betrags
  •  für Fahrzeuge über 3,5 t: in Höhe von mindestens 80,00 € zuzüglich des verwirkten Parkentgelts
  • für Fahrzeuge, deren Kfz-Kennzeichen nicht in Deutschland zugelassen sind: in Höhe von mindestens 90,00 € zuzüglich des verwirkten Parkentgelts.

Die in Ziff. 8 genannten Beträge stehen gemäß Ziff. 2 dieser ANB der Mobility Hub Parkservice GmbH zu.
8.2. Fortgesetzte Parkverstöße/Maximale Vertragsstrafe: Jeder Kalendertag, an dem der Verstoß gegen die Regelungen dieser ANB fortdauert, wird dabei einzeln angesetzt und stellt im Sinne dieses Vertrags einen eigenständigen Verstoß dar. Die Vertragsstrafe wird entsprechend je Kalendertag einzeln erneut angesetzt. Die hiernach anfallende Vertragsstrafe schuldet der Nutzer kumulativ, jedoch begrenzt auf einen Maximalbetrag in Höhe von 500,00 €. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die jeweiligen Parkverstöße nicht unmittelbar aufeinander folgen. 8.3. Sicherung von Forderungen/Erhöhter Ermittlungsaufwand: Fahrzeuge, deren Kfz-Kennzeichen ausweislich nicht in Deutschland zugelassen sind, können aufgrund der erschwerten Halterermittlung und eines erhöhten Verwaltungsaufwands zur Sicherung der Vertragsstrafe durch eine technische Einrichtung zur Verhinderung der Ausfahrt vom genutzten Parkplatz gesperrt und/oder entsprechend Ziff. 5 entfernt werden.
8.4. Vorbehalt: Die Mobility Hub Parkservice GmbH behält es sich vor, zusätzlich zu der Vertragsstrafe, die ihr entstehenden Kosten und Auslagen und weitere ihr entstehende Schäden im Zusammenhang mit der Beitreibung und Durchsetzung der Vertragsstrafe gegenüber dem Nutzer abzurechnen. Die Geltendmachung weiterer dem Eigentümer der Parkfläche entstehenden Schäden durch den Eigentümer der Parkfläche bleibt unberührt.

9. Datenschutz: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Vermieter ist auf die Erforderlichkeit zur Sicherstellung des vertragsgemäßen Betriebes der Parkfläche und zur Erbringung der vertraglichen Leistungen beschränkt. Die Mobility Hub Parkservice GmbH kann bei Verstoß gegen die Regelungen dieser ANB weitere Daten, insbesondere die Daten des Fahrzeughalters mittels Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt oder sonstigen Behörden oder Dienstleistern erheben und verarbeiten. Eine solche Abfrage erfolgt ausschließlich zur Durchsetzung und Verfolgung etwaiger Ansprüche gegen den Fahrzeughalter, Fahrer oder Fahrzeugnutzer aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Parkfläche, insbesondere Zahlungs-, Schadenersatz-, Besitzschutz- und/oder Unterlassungsansprüche. Einzelheiten können den Datenschutzhinweisen entnommen werden.

10. Haftung: Die Haftung des Vermieters, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist für Schäden und Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Fall einer zumindest fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Nutzer vertrauen darf („Kardinalspflicht“) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Die Haftung des Vermieters für Schäden, die durch andere Nutzer oder dritte Personen verursacht werden, werden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht für Personenschäden, d.h. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

11. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Regelungen dieser ANB unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Gerichtsstand: Sofern der Nutzer Unternehmer ist, wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund der Geschäftssitz des Vermieters vereinbart, sofern zwingende gesetzliche Regelungen keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt durch die Mobility Hub Parkservice GmbH Nördliche Münchner Straße 27a | 82031 Grünwald www.mh-parkservice.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobility Hub Parkservice GmbH für die Online-Buchung von Parkleistungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültigen Fassung ausschließlich für den Vertrieb von Parkleistungen über den Online-Shop von Mobility Hub Parkservice GmbH, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Volker Brockmeyer, Alexander Röhrs, Würmtalstraße 20a, 81375 München, Tel.: +49 (0) 89 2778299 51, info@mh- parkservice.de, im Folgenden „Betreiberin“ genannt.

Die Betreiberin empfiehlt, diese AGB sowie die weiteren Rechts- und Vertragstexte zur Dokumentation des jeweiligen Geschäftsvorfalls eigenständig auszudrucken oder abzuspeichern.

Eine umfassende Speicherung der Vertragstexte zum jeweiligen Geschäftsvorfall findet durch die Betreiberin nicht statt.

1. Geltungsbereich, BegriCsdefinitionen und Kontaktmöglichkeiten:

1.1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge, die der Kunde mit der Betreiberin über die in diesem Online-Shop dargestellten Artikel (vgl. Zid. 2.3) abschließt.

1.2. Einer Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es ist Abweichendes ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart worden.

1.3. Unter „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer zu verstehen.

1.3.1. Ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3.2. Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Eine Kontaktaufnahme mit der Betreiberin kann per Post über die ladungsfähige Anschrift Mobility Hub Parkservice GmbH, Würmtalstraße 20a, 81375 München, Tel.: +49 (0) 089 2778299 51, info@mh-parkservice.de erfolgen.

2. Vertragsgegenstand / Buchungsmöglichkeiten

2.1. Über den Online-Shop kann der Kunde folgende Parkleistungen buchen und bezahlen:

Digitale Nachlöseoption: Den Nutzern der in der Produktbeschreibung genannten Parkraumeinrichtung wird nach Maßgabe dieser AGB die Möglichkeit eingeräumt, das für einen bereits abgeschlossenen Parkvorgang, als eine ohne Verwendung

von Fernkommunikationsmitteln erbrachte Leistung, geschuldete Entgelt auch noch eine bestimmte Zeit nach Ausfahrt von der Parkfläche zu entrichten, wenn der Nutzer zum Zeitpunkt des Parkvorgangs nicht in der Lage war oder es versehentlich unterlassen hat, das für den Parkvorgang geschuldete Entgelt zu entrichten („Postpayment“). Durch Auswahl der vom Kunden genutzten Parkfläche und Eingabe seines Kfz-Kennzeichens in die hierfür von der Betreiberin vorgesehene Eingabemaske kann der Kunde prüfen, ob er zur Inanspruchnahme von Postpayment berechtigt ist. Postpayment steht bis maximal 24 Stunden nach Ausfahrt von der genutzten Parkfläche zur Verfügung, soweit in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

2.2. Vertragspartner für die Nutzung der in der Produktbeschreibung bezeichneten Parkfläche
Neben diesen AGB gelten ebenfalls die Allgemeinen Parkbedingungen der in der Produktbeschreibung bezeichneten Parkfläche, welche auf der Fläche sichtbar aushängen.

2.3. Unter Artikel im Sinne dieser AGB sind alle Produkte und Leistungen zu verstehen, die bei der Betreiberin über den Online-Shop gebucht werden können.

3. Regelungen zum Vertragsschluss:

3.1. Die von der Betreiberin im Online-Shop dargestellten Artikel stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Vertragsabschluss dar, sondern dienen der Audorderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes (sog. invitatio ad oderendum/Einladung zur Abgabe eines Angebotes).

3.2. Die rechtsverbindliche Abgabe des Kaufangebotes durch den Kunden erfolgt über den jeweils ausgewählten Artikel durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig kaufen“. An dieses Kaufangebot ist der Kunde vierzehn Tage ab Abgabe der Buchung gebunden. Die Betreiberin ist bis zur Annahme berechtigt, das Kaufangebot des Kunden abzulehnen.

3.3. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Betreiberin zustande.

Unmittelbar nach Eingang der Buchung durch den Kunden wird durch die Betreiberin eine Buchungsbestätigung an die durch den Kunden hierfür im Online-Shop hinterlassene E-Mail-Adresse gesendet. Diese Buchungsbestätigung dient sowohl der Dokumentation der Buchung und der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten durch die Betreiberin gemäß § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB, als auch der Vertragsannahme durch die Betreiberin.

4. Detaillierte Beschreibung des Buchungsvorgangs:

Gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB i. V. m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB sind durch die Betreiberin dem Kunden die einzelnen technischen Schritte zur Verfügung zu stellen, die zum Vertragsschluss führen.

4.1. Einleitung des Buchungsvorgangs:
Der Buchungsprozess erfolgt durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars. Der Kunde muss auf der hierfür vorgesehenen Eingabemaske das Kennzeichen seines Fahrzeugs eingeben und die von ihm gewünschte Parkfläche auswählen. Anschließend werden dem Kunden die für die Parkfläche verfügbaren Artikel angezeigt. Der Kunde kann nun den gewünschten Artikel anwählen. Möchte er den angewählten Artikel nunmehr buchen, so muss er auf „Zur Kasse gehen“ klicken.

4.2. Auswahl Zahlungsart und Abschluss Buchungsprozess
Schließlich kann der Kunde im Buchungsprozess die Zahlungsart auswählen. Im Anschluss hat der Kunde die Möglichkeit, die AGB nochmals zur Kenntnis zu nehmen und erhält einen Überblick über die Artikel, die zur Buchung anstehen sowie die wichtigsten Vertragsinformationen, v. a. den Gesamtpreis. Je nach gewählter Zahlungsart wird der Kunde auf das Portal des von ihm gewählten Paymentservice- Provider weitergeleitet.

Durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde nun den Buchungsvorgang abschließen, indem er somit sein rechtsverbindliches Vertragsangebot abgibt.

5. Pflichten des Kunden:

5.1. Der Kunde versichert, volljährig zu sein und alle für die Durchführung des Vertrages benötigten Angaben wahrheitsgemäß zu machen und gegebenenfalls alle für die Vertragsbeziehung relevanten Veränderungen, insbesondere einen Wohnsitz- oder Namenswechsel, unverzüglich mitzuteilen.

5.2. Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail im Rahmen einer automatisierten Buchungsabwicklung statt.

Der Kunde hat daher zur Buchungsabwicklung eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter welcher die von der Betreiberin versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere obliegt es auch dem Kunden dafür zu sorgen, dass der Zugang der von der Betreiberin versandten E-Mails nicht durch den Einsatz eines SPAM-Filters oder ähnlicher technischen Einrichtungen beeinträchtigt wird.

5.3. Der Kunde wird seinen Kunden-Account, sein Passwort oder andere Zugangsdaten nicht Dritten überlassen, insbesondere nicht mit solchen teilen.

5.4. Dem Kunden ist bekannt, dass er beim Buchungsprozess das korrekte Kennzeichen seines Fahrzeugs angeben muss und das gebuchte Dauerparkticket auch nur für dieses Fahrzeug gültig und nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar ist, auch nicht auf solche des Kunden.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Rückerstattung:

6.1. Die angegebenen Preise im Online-Shop der Betreiberin sind Gesamtpreise (Endpreise), d. h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer.

6.2. Buchungen werden durch den Betreiber für [...] gegen die folgenden Zahlungsweisen ausgeführt: Kreditkarte, Banküberweisung

7. Lieferbedingungen:

Sobald der Rechnungsbetrag bei der Betreiberin gutgeschrieben ist, erhält der Kunde nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigung per E-Mail an seine im Online-Shop von ihm angegebenen oder in seinen bei der Betreiberin gespeicherten Kundendaten bereits hinterlegten E-Mail-Adresse. Ein postalischer Versand der Parkleistungen ist nicht möglich.

8. Haftung:

8.1. Die Betreiberin haftet Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8.2. In sonstigen Fällen haftet die Betreiberin – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

8.3. Die Haftung der Betreiberin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

9. Urheberrechte:

Die Betreiberin hat an Bildern, Filmen und Texten dieses Internetauftritts urheberrechtlich geschützte Rechte oder an Bildern, Filmen und Texten Dritter ein Nutzungsrecht. Eine Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte durch Dritte bedarf daher stets einer Anfrage bei der Betreiberin.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache:

10.1. Der Vertrag nach Maßgabe dieser AGB unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt. Die Vertragssprache ist deutsch.

10.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des ödentlichen Rechts oder ödentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Betreiberin für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

11. Verhaltenskodex:

Die Betreiberin hat sich keinen Verhaltenskodizes im Sinne des Art. 246c Nr. 5 EGBGB unterworfen.

Datenschutzhinweis

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