1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Parkhausbetriebs GmbH (nachfolgend „VERMIETER“), gelten für den Kauf von Parktickets für einen Stellplatz, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) im Online-Shop des VERMIETERS beziehen kann.
A. Allgemein Online -Vertragsbedingungen
I. Buchungsbestätigung
1. Mit der Bereitstellung des Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der VERMIETER verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, VERMIETER ein Angebot eines Stellplatzmietvertrages gemäß nachfolgender lit. B zu unterbreiten.
2. Durch Bestätigen des Buttons „Jetzt kaufen“ bzw. „Jetzt Bezahlen“ oder Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Kunden ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Stellplatzmietvertrages ab.
3. Die Annahme des jeweiligen Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung des VERMIETERS, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots erfolgt (Buchungsbestätigung). Mit der Buchungsbestätigung kommt ein Mietvertrag gemäß lit. B zustande.
II. Anwendbares Recht – Gerichtsstandsvereinbarung – Übersetzungen
1. Ergänzend gelten ausschließlich die Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
2. Ist der Kunde Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz des VERMIETERS, mithin Worms, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
3. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
B. Besondere Vertragsbedingungen
I. Mietvertrag – Parkentgelte – Zugangsmedium – Mietzeit – Vertragsdauer – Geltung der Allgemeinen Einstellbedingungen
1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Buchungsbestätigung ist die VERMIETER verpflichtet, gemäß nachfolgender Ziffer 2 (I) den Kunden in die Buchungsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage einfahren zu lassen und (II) dem Kunden dort für den in der Buchungsbestätigung bestimmten Zeitraum (Buchungszeitraum) einen Stellplatz zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz bzw. eine Stellplatzgarantie in der Buchungsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Der Kunde muss zur Inanspruchnahme der Buchung (I) innerhalb des Einfahrtszeitraums in die Parkierungsanlage einfahren und (II) dabei das von ihm bei Buchung angegebene Kraftfahrzeug mit dem hinterlegte Kfz-Kennzeichen verwenden. Andernfalls kommt mit der Einfahrt ein Mietvertrag zustande, dessen Inhalt sich nicht nach der Buchungsbestätigung richtet, sondern nach den vor Ort aushängenden Allgemeinen Einstellbedingungen und Preisen.
3. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrags durch die Buchungsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, dem VERMIETER den in der Buchungsbestätigung genannten Mietpreis für den Buchungszeitraum zu bezahlen.
Der Mietpreis für den Buchungszeitraum ist sofort bei Buchung des Stellplatzes mit einem bei der Buchung zugelassenen Zahlungsmittel zur Zahlung fällig.
4. Für Zeiten, die der Kunde sein Fahrzeug außerhalb des Buchungszeitraums in der Parkierungsanlage parkt (d.h. bei späterer Ausfahrt), schuldet der Kunde eine zusätzliche Miete (Parkentgelt), die sich bestimmt (I) nach der zusätzlichen Verweildauer außerhalb des Buchungszeitraums, sowie (II) nach dem bei Einfahrt des Fahrzeugs geltenden Preis, der an der Einfahrt der Parkierungsanlage in einem ausgehängten Preisverzeichnis ausgewiesen ist.
5. Vor Beginn und während des Buchungszeitraums ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen.
6. Im Übrigen gelten für den Mietvertrag die Allgemeinen Einstellbedingungen gemäß nachstehender Lit. C
C. Allgemeine Einstellbedingungen für die Stellplatz-Miete
1. Mietvertrag
Mit dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (Kfz) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.
2. Mietpreis-Einstelldauer
Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste.
Das Kfz kann nach Entrichten der Parkgebühr auch außerhalb der Öffnungszeiten abgeholt werden. Dazu ist das Tablet zur Kennzeicheneingabe an der Eingangstür im Treppenhaus oder Seiteneingang zu benutzen.
Die Höchsteinstelldauer beträgt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der VERMIETER berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem VERMIETER bis zur Entfernung des Kraftfahrzeuges ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu.
3. Haftung des VERMIETERS
Der VERMIETER haftet für alle Schäden, die von Ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung des VERMIETERS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
4. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem VERMIETER oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkhauses.
5. Pfandrecht
Dem VERMIETER stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Mieters zu.
Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderungen des VERMIETERS in Verzug, so kann der VERMIETER die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.
6. Benutzungsbestimmungen im Parkhaus
Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Parkhauspersonals zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
Der VERMIETER ist berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr aus dem Parkhaus zu entfernen. Ferner kann er es auf Kosten des Mieters versetzen lassen, wenn er dies behindernd oder verkehrswidrig abgestellt hat.
Es dürfen ausschließlich PKW abgestellt werden (keine Motorräder, Wohnwagen Anhänger o.ä.).
KUNDENINFORMATIONEN
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
gemäß den gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten informieren wir Sie hier über alle Fakten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen und der Abwicklung des Vertrages.
Bitte beachten Sie ergänzend unsere AGB sowie unsere Datenschutzerklärung. Wir weisen gemäß § 36 VSBG, darauf hin, dass der Betreiber nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
I. Informationen zum Anbieter
Parkhausbetriebs GmbH Worms
Kriemhildenstr. 20
67547 Worms
Telefon: +49 6241 853-8111
E-Mail: parken@worms.de
Geschäftsführer: Stephan von Borzyskowski
Sitz der Gesellschaft: Worms
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Registernummer: HRB 12274
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE149960428
Kontakt: Parkhauszentrale der Parkhausbetriebs GmbH
Sie erreichen unsere Parkhauszentrale für Fragen zu Ihrer Buchung und Beanstandungen Montag-Freitag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 6241 853-8111 sowie per E-Mail unter parkhauszentrale@worms.de
II. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen gemäß § 312g Absatz 2 Ziffer 9 BGB nicht zu. Sie können die Vertragserklärung somit nicht widerrufen.
III. Informationen zu einzelnen Vertragsbestimmungen
Wir leisten auf Grundlage unserer AGB.
IV. Technische Schritte zum Vertragsschluss - Fehlerkorrektur
Mit der Bereitstellung des Online-Systems ist noch kein rechtsverbindliches Angebot von uns verbunden.
Durch Betätigen des Buttons „kostenpflichtigen Vertrag abschließen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Stellplatzmietvertrages ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Bestätigung von uns, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots erfolgt (Buchungsbestätigung).
Sie können jederzeit bis zum Betätigen des Buttons „kostenpflichtigen Vertrag abschließen“ den Bestellvorgang durch Schließen des Fensters Ihres Internet-Browsers beenden.
V. Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Auf Wunsch stellen wir dem Kunden den Vertragstext nach Vertragsschluss zur Verfügung.
VI. Für den Vertragstext verfügbare Sprachen
Der Vertragstext steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
VII. Datenschutzhinweise
1. Der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden ist der Parkhausbetriebs GmbH Worms ein wichtiges Anliegen. Wichtige Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung (siehe beigefügte Anlage) zu entnehmen.
2. Grundsätzlich erfolgt die Nutzung unseres Onlineangebotes – soweit technisch möglich und zumutbar – anonym oder unter Verwendung eines Pseudonyms.
3. Für die Vertragsabwicklung erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine dar über hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung Ihrer Daten sowie eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt, soweit Sie einer Übermittlung Ihrer Daten an Dritte während des Buchungsvorganges nicht ausdrücklich zugestimmt haben. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
4. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft zu verlangen über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, über die Herkunft der Daten, über die Empfänger der Daten, über den Zweck der Speicherung sowie über Personen und Stellen, an die wir Ihre Daten regelmäßig übermitteln. Darüber hinaus haben Sie das Recht, auf Berichtigung Ihrer Daten sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Sperrung oder Löschung Ihrer Daten.
5. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist die Parkhausbetriebs GmbH Worms, E-Mail-Adresse: datenschutz-parkhaus@daschug.de.