Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Parkhausbetriebs GmbH Worms bemüht sich, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.parken-worms.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.

Eingebundene iFrames / Externe Anwendungen

Für eingebundene Inhalte Dritter können wir leider keine Auskunft über den Stand der Barrierefreiheit geben. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Informationen zum Inhalt folgender Themen wünschen:

  • unsere aktuellen Social Media Posts (auf der Startseite)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.05.2026 erstellt.

Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse: parken@worms.de gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.

Ich möchte nicht-barrierefreie Inhalte melden oder einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.

Hinweis: Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.

Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)

Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?

In Rheinland-Pfalz ist die Ombudsstelle bei dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.

Kontakt:
E-Mail durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de
Telefon: 06131 16 5342

Datenschutzhinweis

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